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Archiv der Kategorie UnternehmensführungEU-Kommission akzeptiert Arbeitszeiten für selbstständige Fahrer10.12.2010 von Cornelia Heinz.
Geschrieben in Existenzgründung, Unternehmensführung | Drucken | Keine Kommentare » (BUND) AUMA veröffentlicht Auslandsmesseprogramm 201127.11.2010 von Cornelia Heinz.
Die AUMA hat jetzt das Auslandsmesseprogramm 2011 herausgegeben. An diesen Exportplattformen können sich deutsche Aussteller zu günstigen Konditionen beteiligen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) beteiligt sich an 243 Veranstaltungen, von denen 96 in Süd-, Ost- und Zentral-Asien stattfinden. 67 Beteiligungen sind in Europa geplant, davon 62 außerhalb der EU. Weitere wichtige Regionen sind der Nahe und Mittlere Osten (30), Nordamerika (20) und Lateinamerika (19).In der Broschüre “Auslandsmesseprogramm der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer 2011″ enthalten sind außerdem die für das Jahr 2011 geplanten Auslandsmessebeteiligungen der einzelnen Bundesländer. Insgesamt planen die Länder, auf 136 Messen im Ausland Gemeinschaftsbeteiligungen zu organisieren. Bitte lesen Sie hier mehr über das Messebeteiligungsprogramm sowie die Möglichkeiten, kostenlos eine Broschüre mit allen Informationen zu erhalten:
Geschrieben in Marketing, Unternehmensführung | Drucken | Keine Kommentare » Hinweis zum “Betriebsprüfungs”-Schreiben des BEWID4.11.2010 von Cornelia Heinz.
Die betroffenen Unternehmen, in der Regel im Handelsregister eingetragene Limited-Zweigniederlassungen in Deutschland, erhalten von dem Verein ein mit der Überschrift „Betriebsprüfung“ betiteltes Anschreiben. Den Rest des Eintrags lesen » Geschrieben in Unternehmensführung | Drucken | Keine Kommentare » Sprungbrett Unternehmensnachfolge28.10.2010 von Cornelia Heinz.
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Die EU-Kommission wird keinen neuen Vorschlag zur Arbeitszeitreglung von freiberuflichen Lkw- und Busfahrern machen. Das bestätigte ein Sprecher von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas auf Anfrage der VerkehrsRundschau. Demnach wird die Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden pro Woche für freiberufliche Kraftfahrer künftig genauso gelten wie für angestellte Kollegen.