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EU-Kommission akzeptiert Arbeitszeiten für selbstständige Fahrer
Die EU-Behörde beugt sich damit dem Willen des EU-Parlaments. Die Europaabgeordneten hatten mit knapper Mehrheit den Vorschlag der Kommission abgelehnt, freiberufliche Lkw- und Busfahrer von den Arbeitszeitregeln, wie sie für angestellte Kollegen gelten, zu befreien. Die Kommission habe in der Vorbereitung ihres Vorschlags viele Studien durchgeführt, mit zahlreichen Experten gesprochen und eine weitreichende Folgenabschätzung anfertigen lassen und sehe jetzt keinen Anlass, das in naher Zukunft erneut zu machen, begründet der Kommissionssprecher die Entscheidung, keinen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Schon heute würden viele Fahrer Kontrollstellen darum bitten, kontrolliert zu werden, um sich gegen die Ausnutzung durch ihre Chefs und unzulässige Überstunden zu wehren. Es gehe bei Arbeitszeiten für Kraftfahrer um die Sicherheit des Straßenverkehrs. Tatsächlich hätten schon seit März 2009 in allen EU-Staaten gleiche Arbeitszeiten für selbstständige und angestellte Kraftfahrer gelten müssen. Das sieht eine Bestimmung der EU-Arbeitszeitrichtlinie aus dem Jahr 2002 vor. Weil die EU-Kommission vor gut einem Jahr jedoch bereits dabei war, den Vorschlag zur Änderung dieser Regelung auszuarbeiten, hatten alle EU-Mitgliedsstaaten bis auf Frankreich mit der Umsetzung des Gesetzes gewartet. Antwort schreibenSie müssen als angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können. |
Die EU-Kommission wird keinen neuen Vorschlag zur Arbeitszeitreglung von freiberuflichen Lkw- und Busfahrern machen. Das bestätigte ein Sprecher von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas auf Anfrage der VerkehrsRundschau. Demnach wird die Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden pro Woche für freiberufliche Kraftfahrer künftig genauso gelten wie für angestellte Kollegen.