Arbeitsrechtliches Konkurrenzverbot bei geringfügiger Nebentätigkeit
3.12.2010 von Cornelia Heinz.
Grundsätzlich ist einem Arbeitnehmer die Ausübung einer Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers im bestehenden Arbeitsverhältnis untersagt, auch wenn dazu keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Doch nun gibt es Ausnahmen, wie die IHK Dresden informiert: Den Rest des Eintrags lesen »