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(SN) Weiterbildungsscheck Sachsen für die Karriereleiter
Dieser Eintrag stammt von Cornelia Heinz Am 26.11.2010 @ 10:22 In Allgemein | 1 Kommentar
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Weiterbildungsmaßnahmen, die das berufliche Fortkommen des Antragstellers fördern.
Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Wenn das monatliche Bruttoeinkommen des Antragstellers zwischen 2.500 EUR und 4.150 EUR liegt, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: Entweder ist der Antragsteller älter als 50 Jahre, arbeitet in Teilzeit, steht in einem befristeten Arbeitsverhältnis, ist Leiharbeitnehmer oder strebt mit der Weiterbildung den ersten akademischen Abschluss an.
Bitte lesen Sie hier weiter, wie konkret gefördert wird:
[1]
[2] http://www.die-foerdermittelberater.de/snweiterbildungsschec…
Kostenfreie Beratungen bieten außerdem in Dresden das Projekt Bildungsbahnen und in Meißen die bam GmbH
http://www.bildungsbahnen.de/
http://www.bam-gmbh.de/index.php?id=290
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