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Hinweis zum “Betriebsprüfungs”-Schreiben des BEWID
Dieser Eintrag stammt von Cornelia Heinz Am 4.11.2010 @ 18:20 In Unternehmensführung | Keine Kommentare
Aufgrund vermehrter Anfragen von Mitgliedern weist die IHK Dresden auf die derzeit im Umlauf befindlichen Schreiben des BEWID Vereinigung Europäischer Wirtschaftsdienste e.V. Berlin hin.
Die betroffenen Unternehmen, in der Regel im Handelsregister eingetragene Limited-Zweigniederlassungen in Deutschland, erhalten von dem Verein ein mit der Überschrift „Betriebsprüfung“ betiteltes Anschreiben.
Die Kopfzeile als auch der nachfolgende Text erwecken dabei den Eindruck, dass das Schreiben von einer staatlichen bzw. europäischen Institution stammt. Tatsächlich handelt es sich hier jedoch um einen privaten Verein und nicht um eine staatliche oder anderweitig hoheitlich beliehene Organisation.
In dem Schreiben wird mitgeteilt, dass zu einem genau bestimmten Termin eine datenbasierte Schwerpunktprüfung des Unternehmens stattfinden wird. Die Prüfung sei notwendig, da sich in dem jeweiligen Handelsregisterbezirk eine Häufung von formellen und rechtlichen Unregelmäßigkeiten ergeben hätten, die Zweifel an der Rechtsfähigkeit der angeschriebenen Limited aufkommen ließen.
In einem mit „Rechtsbehelf“ überschriebenen Absatz wird dem Unternehmen ein sogenannter kostenfreier Vorab-Statuscheck angeboten und ein Zugangscode für den Internetzutritt mitgeteilt. Weder in dem Schreiben, noch im Internetauftritt des Vereins, findet sich ein Hinweis auf evtl. anfallende Kosten. Erst wenn man den übermittelten Zugangscode verwendet, erfährt man, dass Gebühren des Companies House (englisches Handelsregister) weiterberechnet werden sollen. Laut Preisliste des Companies House sind aber einige der als gebührenpflichtig dargestellten Leistungen kostenfrei bzw. es fallen geringere Gebühren an. Aufgrund des Differenzbetrages liegt deshalb die Vermutung nahe, hier werden doch Einnahmen aus einer als kostenfrei dargestellten Leistung generiert.
Die Art und Weise der Vertragsanbahnung durch den BEWID, zumal in Verbindung mit dem Erwecken des Anscheins einer behördlichen Prüfung, halten wir unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten für bedenklich. In jedem Fall rät die IHK Dresden in Ihrem Newsletter den angeschriebenen Unternehmen, das Angebot hinsichtlich der Notwendigkeit als auch der Kosten gründlich zu prüfen und gegebenenfalls alternative Angebote einzuholen.
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