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Archive für 8.1.2010Erfreulich: Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter wurden erhöht8.1.2010 von Cornelia Heinz.
Anfang des Jahres ist immer eine besondere Zeit für die Steuerberater. Über sie brechen sprichwörtlich tonnenweise neue Regelungen herein, was durchaus bis zu 10 kg Papier ausmachen kann. Einer Information habe ich entgegen gefiebert und dies ist die Regelung zur Höhe der Anschaffungskosten für geringwertige Wirschaftsgüter. Wie BWR-media berichtet, hat am 18.12.2009 das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) den Bundesrat passiert und ist somit zum 1.1.2010 in Kraft getreten. Unternehmen und Bürger sollen so um jährlich 8,4 Mrd. € entlastet werden. Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter bedeutet dies: Nach der Neuregelung haben Sie im betrieblichen Bereich ein Wahlrecht, einen Sofortabzug bei selbstständig nutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils 410 € (zzgl. Umsatzsteuer) nicht übersteigen. Wirtschaftsgüter, deren Wert 150 € übersteigen, müssen in einem laufend zu führenden Verzeichnis erfasst werden. Ausnahme: Die Wirtschaftsgüter sind im Anlageverzeichnis Ihrer Bilanz einzeln aufgeführt. Alternativ zum sofortigen Betriebsausgabenabzug dürfen Sie bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 € aber nicht mehr als 1.000 € in einen jahresbezogenen Sammelposten einstellen. Hier gelten dieselben Grundsätze wie in den Jahren 2008 und 2009. Der Sammelposten wird wie bisher auch über 5 Jahre gleichmäßig gewinnmindernd aufgelöst. Quelle: BWR-media Geschrieben in Allgemein | Drucken | Keine Kommentare »
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