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Januar 2010
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Archive für Januar 2010

Vorgründungsberatung und Gründercoaching Deutschland

Die Vorgründungsberatung bietet die Möglichkeit mit professioneller Unterstützung über selbständige Ideen zur beruflichen Zukunft nachzudenken. Die Förderung dieser Kosten ist von Land zu Land unterschiedlich. In Sachsen kann dieser Beratung mit 75%von 6.500 Euro über die SAB gefördert werden. Diese Förderung ist nicht an eine Verwirklichung der Ideen gebunden!

Das Gründercoaching Deutschland ist ein Förderprogramm der KfW, das in den ersten 5 Jahren nach der Gründung in Anspruch genommen werden kann. Ziel ist es dabei den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu festigen. Hier stehen für den Osten Deutschlands einmal 4.000 Euro mit 90% Förderung bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit und Beantragung im ersten Geschäftsjahr zur Verfügung. Für alle andern KMUs des Ostens ist ein Betrag von 6.000 Euro mit 75% förderfähig.

Mit meiner Listung als KfW-Berater im Jahr 2009 kann ich Ihnen beide Förderprogramme zur Unterstützung anbieten.

Erfreulich: Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter wurden erhöht

Anfang des Jahres ist immer eine besondere Zeit für die Steuerberater. Über sie brechen sprichwörtlich tonnenweise neue Regelungen herein, was durchaus bis zu 10 kg Papier ausmachen kann. Einer Information habe ich entgegen gefiebert und dies ist die Regelung zur Höhe der Anschaffungskosten für geringwertige Wirschaftsgüter.

Wie BWR-media berichtet, hat am 18.12.2009 das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) den Bundesrat passiert und ist somit zum 1.1.2010 in Kraft getreten. Unternehmen und Bürger sollen so um jährlich 8,4 Mrd. € entlastet werden.

Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter bedeutet dies:

Nach der Neuregelung haben Sie im betrieblichen Bereich ein Wahlrecht, einen Sofortabzug bei selbstständig nutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils 410 € (zzgl. Umsatzsteuer) nicht übersteigen.

Wirtschaftsgüter, deren Wert 150 € übersteigen, müssen in einem laufend zu führenden Verzeichnis erfasst werden. Ausnahme: Die Wirtschaftsgüter sind im Anlageverzeichnis Ihrer Bilanz einzeln aufgeführt.

Alternativ zum sofortigen Betriebsausgabenabzug dürfen Sie bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 € aber nicht mehr als 1.000 € in einen jahresbezogenen Sammelposten einstellen. Hier gelten dieselben Grundsätze wie in den Jahren 2008 und 2009. Der Sammelposten wird wie bisher auch über 5 Jahre gleichmäßig gewinnmindernd aufgelöst.

Quelle: BWR-media

Liste der 20 größten Twitter-Fehler

Diese Liste hat Klaus Eck in seinem PR-Block im März 2009 veröffentlicht. Schade, dass ich erst jetzt auf sie stoße, nachdem mich Twitter schon über 9 Monate begleitet. Sie enthält die Grundregeln, die das Betreiben eines Firmenaccounts erleichtern. Aus diesem grund empfehle ich sie jedem Den Rest des Eintrags lesen »

Reform vor die Wand gefahren? Fünf Jahre Hartz IV – eine Zwischenbilanz

Vor fünf Jahren wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum so genannten “Arbeitslosengeld II” zusammengeführt, schreibt das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe. Diese “Hartz-IV”-Reform hat auf dem deutschen Arbeitsmarkt einiges geändert und geringfügige Verbesserungen erreicht. Aber das ursprüngliche Ziel der “Leistungen aus einer Hand” droht an Bürokratie und “politischer Gestaltungsunfähigkeit” zu scheitern. Diese Zwischenbilanz zieht Prof. Dr. Matthias Knuth, Forschungsdirektor am Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen.

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