Kampf gegen doppelte GEZ-Gebühr

Vor einigen Tagen erreichte mich ein offener E-Brief meines Kollegen Martin Zemke vom Dozentenpoint. Er machte mich auf einige strittige Punkte bei der GEZ-Gebühr für beruflich genutzte PC und Handys aufmerksam, die ich gerne allen betroffenen Unternehmern, Unternehmerinnen, Selbständigen und Freiberuflichen zur Information anbiete.

Auch wenn wir nur über 5,52 Euro/Monat reden. Es ist doch sehr ärgerlich, wenn Autoradio, Navi, PC und Handy bei Doppelnutzung sowohl privat als auch beruflich zu Abgaben führen.

Datum: 6. August 2009 10:12:35 MESZ

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die GEZ-Gebühr in Höhe von 5,52 € pro Monat kassiert die GEZ sogar für Ihren PC auch dann, wenn Sie privat bereits Gebühren bezahlen.
Begründung: Der Computer könne dank moderner Internet-Technik auch zum Radiohören genutzt werden. Und das gilt sogar dann, wenn Sie selbstständig oder freiberuflich zu Hause arbeiten. Dann zahlen Sie Rundfunkgebühren für Ihren privaten Fernseher und zusätzlich für den PC als so genanntem “neuartigem Rundfunkempfangsgerät”, das in Ihrem
Arbeitszimmer nebenan steht.

Und: Obendrauf zahlen Sie dann auch noch einmal Rundfunkgebühr für Ihr Autoradio, wenn Sie Ihren Wagen auch beruflich nutzen.
Der Ausbau des Radios hilft übrigens nicht, wenn Sie ein modernes Navigationsgerät nutzen: Auch für neue Navigationsgeräte, die über einen Internetanschluss verfügen, um aktuelle Staumeldungen anzurufen, will die GEZ Gebühr sehen!

Glücklicherweise laufen gegen diesen Gebührenwahnsinn eine ganze Reihe von Klagen. Soeben erst ist eine dieser Klagen zugunsten einer IT-Firma ausgegangen, die sich juristisch gegen die Rundfunkgebühr in Höhe von 54,79 € für einen internetfähigen Personalcomputer gewehrt hatte.
Nur weil ein PC internetfähig sei und dadurch in der Lage, TV und Radio aus dem Internet zu empfangen, heiße das noch lange nicht, dass der PC auch tatsächlich dazu genutzt werde. Personalcomputer würden gerade im gewerblichen Bereich typischerweise nicht als Rundfunkgeräte genutzt, teilweise sei das den Mitarbeitern sogar untersagt. Deshalb auch in diesem Fall keine Rundfunkgebühr!
So das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 02.07.2009.

Was bedeutet dieses Urteil für Sie ?

Das Urteil macht weitere Hoffnung, dass die lästige Pflicht zur GEZ-Zahlung für berufliche PCs in Zukunft abgeschafft werden könnte. Zumal das Veraltungsgericht Schleswig nicht das erste Gericht ist, das gegen die Gebühr entschieden hat. Von 10 Verwaltungsgerichten
haben 8 sich gegen die Gebühr ausgesprochen. Allerdings gab es bereits 3 Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichte, die alle pro Gebührenpflicht ausgefallen sind. Es kann also noch eine Weile dauern, bis die Gebühr höchstrichterlich gekippt wird.

Tipp
Zahlen Sie die GEZ-Gebühr für Ihre Arbeits-PCs – wenn Sie betroffen sind – ab sofort nur noch unter Vorbehalt. Dann bekommen Sie alle ab diesem Zeitpunkt gezahlten Gebühren zurück, wenn sich die Gerichte endgültig gegen die aberwitzige Gebühr entscheiden, was angesichts der Urteile nicht unwahrscheinlich ist.
Stellen Sie Ihre Zahlungen jetzt nicht unter Vorbehalt, haben Sie keine Chance, Gebühren
rückwirkend zurückzufordern.

Anliegend ein entsprechendes Musterschreiben an die GEZ.

Mit kollegialem Gruß

DER DOZENTENPOINT
Unternehmens- und Bildungsberatung
Martin Zemke
Cunostr. 66
14199 Berlin
Tel. 030 89504750
Fax 030 89504752
Funk 0162 6315534
www.dozentenpoint.de

GEZ Musterbrief

Antwort schreiben

Sie müssen als angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.